Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen für Produkte und Dienstleistungen
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen der ec elements GmbH (nachfolgend „ec elements“)
1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge, die ein Kunde mit ec elements abschließt (z.B. über die Webseiten www.ec-elements.com, support.ec-elements.com oder durch eine schriftliche Beauftragung). Die AGB gelten auch für zukünftig zwischen den Parteien zu schließende Verträge, selbst wenn die Parteien sie nicht erneut ausdrücklich einbeziehen.
1.2. Die Leistungen nach diesem Vertrag richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und an juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
1.3. Diese AGB regeln die Erbringung von Leistungen durch ec elements und die Zusammenarbeit zwischen den Parteien. Die AGB werden ergänzt durch zusätzliche Bedingungen sowie konkretisierende Leistungsscheine für die vom Kunden gewählten Leistungsmodule. Der Inhalt der vertraglichen Beziehung und der Gegenstand der Leistungen von ec elements richtet sich zunächst nach dem konkretisierenden Leistungsschein, sodann nach den speziellen zusätzlichen Bedingungen und nachrangig nach diesen AGB.
1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen, abweichende Vertragsbedingungen oder Festlegungen in Bestellungen oder Schreiben des Kunden finden keine Anwendung. Diesen widerspricht ec elements ausdrücklich. Mündliche Abreden werden nur wirksam, wenn sie zumindest per E-Mail bestätigt werden.
2. Vertragsschluss, Nutzer-Account
2.1. Ein Vertrag über die Inanspruchnahme von Leistungen von ec elements kommt durch Austausch von Angebot und Annahme in Textform, beispielsweise per Post, Fax oder E-Mail oder über die Webseiten von ec elements zustande. Der Vertragsschluss über die Website erfordert die Anmeldung als Nutzer (Ziffer 2.2). Der Vertrag kommt dann zustande, wenn der Kunde nach Durchlaufen des Bestellprozesses seine Bestellung durch Klicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ abschließt und ec elements die Bestellung anschließend ausdrücklich annimmt oder mit der Ausführung der bestellten Leistung beginnt.
2.2. Über den Nutzer-Account erhält der Kunde Zugang zum Support-Portal der ec-elements unter support.ec-elements.com. Im Support-Portal erhält der Kunde die Möglichkeit, von ihm bestellte Leistungen zu verwalten (z.B. Leistungen zusätzlich zu buchen oder abzubestellen) und konkrete Einstellungen an den von ihm bestellten Leistungen vorzunehmen (z.B. Passwörter von E-Mail-Konten und FTP-Zugängen ändern, DNS-Einstellungen vorzunehmen). Der Kunde hat bei Einrichtung des Nutzer-Accounts zu bestätigen, dass er die Leistungen von ec elements in Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit in Anspruch nimmt. Sofern erforderlich, wird der Kunde auf Anforderung von ec elements geeignete Nachweise zu seiner Unternehmer-Eigenschaft, z.B. Kopie des Gewerbescheins, Eintrag ins Handelsregister, erbringen. Ist der Kunde kein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB und kann er einen entsprechenden Nachweis nicht erbringen, lehnt ec elements den Vertragsschluss ab.
3. Pflichten des Kunden
3.1. Der Kunde hat die Vertragsdurchführung durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er hat insbesondere die in dieser Ziffer aufgeführten Pflichten. Verzögert sich die Durchführung einer bestimmten Leistung aufgrund einer fehlenden Mitwirkungsleistung des Kunden, verlängert sich der Leistungszeitraum entsprechend.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Daten in seinem Nutzer-Account wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und diese stets aktuell zu halten. Persönliche Zugangsdaten und/oder Nutzungsberechtigungen, die dem Kunden oder seinen Mitarbeitern zugeordnet werden, sind geheim zu halten und vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Diese Daten sind durch geeignete und den aktuellen Anforderungen entsprechende Maßnahmen zu schützen, etwa durch regelmäßige Änderung von Kennwörtern. Der Kunde wird ec elements unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten. Unberührt bleibt der Kunde verpflichtet, in einem solchen Fall selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr möglicher Gefahren, etwa die unverzügliche Änderung bekannt gewordener Zugangsdaten, durchzuführen.
3.3. Der Kunde stellt ec elements alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Im Falle von komplexeren Projekten (z.B. Erstellung von Individualsoftware) benennt der Kunde auf Anforderung von ec elements einen fachlich kompetenten Ansprechpartner. Dieser verantwortet die gegebenenfalls erforderlichen internen Abstimmungen des Projektes beim Kunden und stellt die erforderlichen Informationen und Unterlagen in verwertbarer Form zur Verfügung. Der Ansprechpartner ist berechtigt, für den Kunden in Bezug auf das Projekt Entscheidungen zu treffen und bindende Willenserklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.
3.4. Die Inanspruchnahme der Leistungen von ec elements erfordern die Erfüllung technischer Voraussetzungen auf Seiten des Kunden, etwa das Vorhalten bestimmter Hard- und Software oder einer Telekommunikationsverbindung. Die vom Kunden zu erfüllenden technischen Voraussetzungen können in den Leistungsmodulen oder den konkretisierenden Leistungsscheinen aufgeführt sein. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und ec elements bis zum Übergabepunkt ist ec elements nicht verantwortlich.
3.5. Der Kunde meldet Störungen grundsätzlich in Textform. Eine mündliche Meldung ist zulässig, wenn der Kunde die Meldung in Textform spätestens innerhalb zweier Werktage nachholt.
3.6. Der Kunde hat seine im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen von ec elements verwendeten Daten selbständig regelmäßig durch Download zu sichern und Sicherungskopien zu erstellen. Unberührt bleibt eine etwaige Verpflichtung von ec elements zu Datensicherung gemäß Ziffer 5.2.
3.7. Der Kunde unterlässt Maßnahmen, die die IT-Sicherheit und Stabilität der Systeme von ec elements gefährden können, insbesondere wird der Kunde keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen, in Programme, die von ec elements betrieben werden, eingreifen oder in Datennetze von ec elements unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern oder künstlich Systemlast erzeugen, soweit diese Handlungen nicht der bestimmungsgemäßen Verwendung der vertraglichen Leistungen entsprechen.
3.8. Der Kunde beachtet bei der Nutzung der Leistungen (z.B. Einstellen von Artikeln in Online-Shops, Gestaltung und Versand von E-Mails, Betrieb von Webseiten) von ec elements die allgemeinen Gesetze und die Rechte Dritter, insbesondere wird er,
- Informationspflichten (z.B. Impressumspflicht) beachten,
- die Regelungen des Datenschutzes beachten und, wenn der Kunde im Rahmen der Nutzung der Leistungen von ec elements personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt die datenschutzrechtlicher Zulässigkeit sicherstellen, beispielsweise durch Einholen von Einwilligungserklärungen,
- bei der Verwendung von Materialien (z.B. Texte, Bilder, Designs, Daten) die Rechte Dritter (insbesondere Urheber- und Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Wettbewerbsrecht) beachten,
- rechts- oder sittenwidrige Inhalte oder Verknüpfungen zu solchen Inhalten weder speichern, noch übermitteln. Dazu zählen Informationen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten, Gewalt verherrlichen oder sexuell anstößig sind.
3.9. Der Kunde räumt ec elements alle erforderlichen Rechte ein, um die Inhalte des Kunden im Rahmen des Vertragszwecks zu speichern, zu verändern und über die vom Kunden gewählten Leistungen öffentlich zugänglich zu machen. Dies beinhaltet die Befugnis zur Erstellung von Sicherheitskopien im Rahmen der Datensicherung auch für eigene Sicherungszwecke von ec elements.
4. Verfügbarkeit
4.1. ec elements gewährleistet für Leistungen, die über das Internet bereitgestellt werden (bspw. Software as a Service), in ihrem Verantwortungsbereich eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresdurchschnitt. Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die vertraglichen Leistungen am von ec elements für die Leistung verwendeten Server abrufbar sind. Sofern der Kunde eine höhere Verfügbarkeit wünscht, muss dies gesondert vereinbart werden.
4.2. ec elements ist berechtigt, Pflege- und Wartungsarbeiten an den für Kunden genutzten Systemen durchzuführen und die Bereitstellung von Leistungen aus diesem Grunde einzustellen oder zu beschränken (Scheduled Downtime). ec elements wird den Kunden hiervon unterrichten. Ist für ec elements absehbar, dass die Scheduled Downtime eine Stunde überschreiten wird, so wird ec elements dem Kunden dies mindestens eine Woche vor Beginn der jeweiligen Arbeiten per E-Mail mitteilen. Pflege- und Wartungsarbeiten werden von ec elements nach Möglichkeit in Zeiten allgemein geringer Nutzung durchgeführt. Unberührt bleibt das Recht von ec elements zur Abwehr von konkreten Gefahren für die Sicherheit und Integrität der Systeme geeignete Maßnahmen jederzeit, auch ohne Ankündigung durchzuführen. Vor der Berechnung der Verfügbarkeit sind Einschränkungen der Verfügbarkeit durch solche Sicherheitsmaßnahmen und/oder Scheduled Downtimes abzuziehen. Die Scheduled Downtimes dürfen jedoch pro Monat die Gesamtdauer von 3 Stunden nicht überschreiten.
5. Allgemeine Grundsätze der Leistungserbringung, Leistungsänderungen
5.1. Leistungen werden von ec elements grundsätzlich am Sitz von ec elements erbracht. Im Übrigen ist ec elements frei darin, von welchem Rechenzentrum innerhalb der Europäischen Union aus Hosting-Leistungen erbracht werden, es sei denn ein bestimmter Standort für vom Kunden genutzte Server ist Leistungsgegenstand. In diesen Fällen trägt der Kunde die Verantwortung dafür, dass die Auswahl des Serverstandorts eine rechtskonforme Nutzung der Leistungen, insbesondere unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften, ermöglicht.
5.2. Serverstandorte werden immer durch einen bekannten Ort bezeichnet, in dessen Großraum sich das genutzte Rechenzentrum befindet. Der Serverstandort New York City bedeutet z.B., dass sich das Rechenzentrum in der Stadt New York oder deren Umgebung, der New York Metropolitan Area, befinden kann. Es steht ec elements frei, jeweils ein geeignetes Rechenzentrum im Großraum um einen vereinbarten Ort zu wählen.
5.3. ec elements führt täglich eine Datensicherung durch. Die gesicherten Daten werden für die Dauer von 14 Tagen archiviert und anschließend gelöscht.
5.4. ec elements ist zur Erweiterung oder Verbesserung der Leistungen, insbesondere zur Anpassung an den technischen Fortschritt oder an geänderte gesetzliche Vorgaben, jederzeit berechtigt. ec elements wird wesentliche Änderungen an ihren Leistungen dem Kunden rechtzeitig vorab ankündigen. Der Kunde ist berechtigt, einer Änderung innerhalb von einem Monat ab Erhalt der Mitteilung des Änderungsverlangens zu widersprechen; ansonsten gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. ec elements wird auf die Wirkung eines unterlassenen Widerspruchs in der Ankündigung hinweisen.
6. Versand von elektronischen Nachrichten
6.1. Sofern dem Kunden durch ec elements der Versand elektronischer Nachrichten an Dritte (z.B. E-Mails, internes Nachrichtensystem) ermöglicht wird, darf der Kunde das Nachrichtensystem ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwenden, bspw. zur Abwicklung der über seinen Shop abzuwickelnden Rechtsgeschäfte, etwa zum Versand von Bestellbestätigungen und Vertragsbestätigungen. Der Versand von allgemeinen Werbenachrichten (Newsletter etc.) ist nur bei gesonderter Vereinbarung unter den besonderen Bedingungen für Mailscale zulässig.
6.2. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der für den Versand von Nachrichten einschlägigen rechtlichen Vorgaben, insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Informationspflichten und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen. Er darf zudem weder falsche Absenderangaben verwenden noch die Identität des Absenders auf sonstige Weise verschleiern.
6.3. Unzulässig ist jeder Versand von Nachrichten, die nicht auf Schadsoftware geprüft wurde, oder das Zusenden von kommerzieller Kommunikation ohne Einwilligung oder gesetzliche Gestattung.
6.4. ec elements ist berechtigt, elektronische Nachrichten auf den eigenen Systemen technisch darauf zu prüfen und zu filtern, dass von ihnen keine Beeinträchtigungen des Systems drohen (Schadsoftware, Viren, Trojaner, Spam) oder sonst eine Nutzung entgegen den Bestimmungen vorliegt. ec elements ist befugt entsprechende Nachrichten an oder von Kundenaccounts nicht anzunehmen, zu sperren oder zu löschen. In begründeten Ausnahmefällen kann ec elements Kenntnis vom Inhalt solcher Nachrichten nehmen, soweit zur Gefahrenabwehr erforderlich. Der Kunde erteilt ausdrücklich hierzu seine Einwilligung auch soweit davon sein Telekommunikations- oder E-Mailgeheimnis betroffen ist. ec elements wird den Kunden von Maßnahmen nach dieser Ziffer umgehend unterrichten. Dies kann auch durch zusammenfassende Meldungen erfolgen (Bspw. Spam-Report).
7. Sperrung, Änderung oder Löschung von Inhalten durch ec elements
7.1. Bestehen konkrete Anhaltspunkte (z.B. Meldung von Rechtsverstößen durch Dritte oder Aufsichtsbehörden, Überlastung der Systeme von ec elements in Zusammenhang mit Nutzungen durch den Kunden), dass der Kunde gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder vertragliche Pflichten verletzt, kann ec elements die folgenden Maßnahmen ergreifen:
- Aufforderung, den Verstoß umgehend zu unterlassen,
- Einschränkung der Nutzung der Leistungen durch den Kunden, z.B. durch vorübergehende Deaktivierung einzelner Funktionen und Sperrung oder Löschung von Inhalten,
- Vorläufige Sperrung des Kunden,
- Endgültige Sperrung des Kunden.
ec elements ist zur Einleitung der Maßnahmen auch dann berechtigt, wenn die über die Leistungen von ec elements bereitgestellten Angebote durch Dritte missbraucht werden (z.B. Hacker-Angriff auf Website des Kunden).
7.2. ec elements wird den Kunden soweit zumutbar informieren, wenn ec elements Kenntnis von Anhaltspunkten für Pflichtverletzungen des Kunden oder Missbrauch der Leistungen durch Dritte, erlangt. Dabei kann ec elements nach Dringlichkeit eine dem Einzelfall angemessene Frist zur Stellungnahme setzen.
7.3. Bei der Auswahl der Maßnahmen berücksichtigt ec elements die eigenen Betriebserfordernisse und Haftungsrisiken sowie die berechtigten Interessen etwaiger Anspruchsteller und des Kunden (z.B. Verschulden, Gewicht der Pflichtverletzung, Risiken, Stellungnahme des Kunden) angemessen. Der Kunde kann die Durchführung der Maßnahmen abwenden, sofern er durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten die bestehenden Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung ausräumt.
8. Haftungsfreistellung
Der Kunde stellt ec elements von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber ec elements wegen einer Rechts- oder Pflichtverletzung des Kunden geltend machen, es sei denn der Kunde hat diese nicht zu vertreten. Hierzu gehören insbesondere Ansprüche wegen des Speicherns oder Übermittelns rechtsverletzender Materialien (z.B. Texte, Bilder, Designs, Daten) über Systeme von ec elements oder der unbefugte Gebrauch von Daten. Vom Anspruch umfasst sind auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, die ec elements durch die Rechts- oder Pflichtverletzung des Kunden entstehen.
9. Fremdleistungen, Subunternehmer
9.1. Soweit in den Angeboten von ec elements Leistungen als Fremdleistungen ausgewiesen sind (z.B. Bereitstellung von Domains), wird ec elements lediglich als Vermittler tätig. In diesen Fällen gelten zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Fremdleistung die Vertragsbedingungen des Anbieters der Fremdleistung.
9.2. ec elements ist zur Einschaltung von Subunternehmern oder freien Mitarbeitern berechtigt, es sei denn, es liegt ein für ec elements erkennbarer wichtiger Grund gegen die Einschaltung vor.
10. Change Management
10.1. Leistungen, die über die Website oder das Support-Portal administriert werden:
Sofern in den gewählten Leistungsmodulen oder Leistungsscheinen keine abweichende Festlaufzeit festgelegt ist, kann der Kunde in Anspruch genommene Leistungen jederzeit im Support-Portal durch andere Leistungen von ec elements ersetzen oder weitere Leistungen hinzubuchen im vom Support-Portal angebotenen Umfang. Möchte ein Kunde die Inanspruchnahme einer bestimmten Leistung beenden, gilt hierfür die jeweilige Kündigungsfrist. Kündigungen können über das Support-Portal von ec elements erklärt werden.
10.2. Andere Leistungen (z.B. Erstellung von Individualsoftware, individuelle Anpassungen):
10.2.1. Der Kunde wird Änderungswünsche bezüglich feststehenden oder definierten Leistungen möglichst frühzeitig als konkreten und prüffähigen Vorschlag mitteilen (Change Request).
10.2.2. ec elements prüft den Change Request im Hinblick auf die technische Durchführbarkeit im Zusammenhang mit den bereits festgelegten Spezifikationen und im Hinblick auf zeitlichen und kostenmäßigen Mehraufwand überschlägig und legt dem Kunden ein entsprechend angepasstes Angebot vor. Der Kunde wird das Angebot innerhalb von 5 Werktagen ab Zugang prüfen und ec elements unverzüglich mitteilen, ob das Angebot angenommen wird. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, werden die Parteien den Vertrag im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfanges durchführen. Unberührt bleiben etwaige vereinbarte oder gesetzliche Kündigungsrechte des Kunden.
10.2.3. ec elements kann bei Vorliegen eines Change Request die weitere Leistungserbringung gemäß der vertraglichen Vereinbarung fortsetzen, es sei denn der Kunde weist ec elements an, die Leistungserbringung auszusetzen. Hierdurch entstehende Verzögerungen verlängern den Leistungszeitraum entsprechend.
11. Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt
11.1. Soweit ec elements Leistungen als Software as a Service (SaaS) erbringt, stellt ec elements dem Kunden Software-Funktionalitäten über ein Portal von ec elements für den jeweiligen Service zur Verwendung über das Internet bereit. Auf diese Weise kann der Kunde beispielsweise Produkte in Online-Shops einstellen oder die Eingabe von Daten in CRM-Systeme vornehmen. Die jeweiligen Lösungen administriert der Kunde über das entsprechende Portal. Der Kunde erwirbt dabei keine Rechte an der Software selbst und hat keinen Anspruch auf Überlassung von Software. ec elements betreibt und entwickelt die Hard- und Software für das Portal in eigener Verantwortung auch wenn der Kunde mit Hilfe der SaaS-Lösung seinen Nutzern gegenüber als Anbieter auftritt.
11.2. Soweit dem Kunden urheberrechtsfähige Werke vertraglich zur Nutzung überlassen werden, erhält er im Zweifel einfache, nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Nutzungsrechte soweit diese für die Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind. Soweit während der Laufzeit des Vertrages neue Versionen, Updates, Upgrades oder Patches von ec elements dem Kunden übermittelt werden, gelten hierfür die gleichen Nutzungsrechte wie für die Hauptsoftware.
11.3. Die Übergabe von Quellcode oder Rechten daran ist von ec elements auch bei individuellen Programmierleistungen oder überlassener Software nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.
12. Abnahme
12.1. Erbringt ec elements Werkleistungen oder vereinbaren die Vertragspartner eine Abnahme von Leistungsergebnissen wie Einrichtungs-, Konfigurations- und/oder Programmierleistungen, findet folgendes Verfahren Anwendung:
12.2. Der Kunde prüft und testet unverzüglich alle übergebenen Leistungsergebnisse; ec elements kann hierzu auch selbständig prüfbare Teilleistungen übergeben. Eine Gesamtabnahme findet nur statt, soweit keine Teilabnahmen erfolgt sind. Der Kunde stellt sicher, dass die Leistungen von ec elements nicht vor Abschluss der Tests und Abnahme produktiv genutzt werden, wenn nicht zwischen den Vertragspartner etwas anderes abgestimmt wurde.
12.3. Entsprechen die Leistungen oder Teilleistungen von ec elements den vereinbarten Anforderungen oder liegen nur unwesentliche Abweichungen vor, erklärt der Kunde unverzüglich die Abnahme; die Abnahme soll schriftlich erfolgen. Erklärt der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Übergabe der Leistung die Abnahme nicht oder beginnt der Kunde mit der produktiven Nutzung der Leistungen, so gelten die Leistungen oder Teilleistungen als abgenommen, es sei denn der Kunde hat zuvor Mängel mitgeteilt, die einer Abnahme entgegenstehen.
13. Entgelt, Zahlungsbedingungen
13.1. Sofern in den jeweiligen Leistungsmodulen, Leistungsscheinen oder individuellen Beauftragungen keine abweichende Regelung getroffen ist, erfolgt die Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen nach den folgenden Grundsätzen:
13.2. Für die Inanspruchnahme der Leistungen können einmalige Einrichtungsentgelte und/oder nutzungsabhängige Entgelte erhoben werden. Es gelten die in den Leistungsmodulen oder Leistungsscheinen angegebenen Preise.
13.3. Die Preise für nutzungsabhängige Entgelte berechnen sich grundsätzlich nach der tatsächlich angefallenen Nutzung. Die tatsächlich angefallene Nutzung kann z.B. nach Maßgabe der vom Kunden innerhalb einer Anwendung angemeldeten Nutzer (z.B. Anzahl der Mitarbeiter des Kunden, die Zugriff auf die Anwendung erhalten), nach Maßgabe der mit der Anwendung umfassten Nutzungsmöglichkeiten (z.B. Anzahl der Kontakte, die innerhalb der Anwendung verwaltet werden können) oder nach Maßgabe der zur Verfügung gestellten technischen Ressourcen (z.B. Leistung, Größe des Arbeitsspeichers oder eines Datenspeichers) berechnet werden.
13.4. Der Kunde erhält die Möglichkeit, Leistungspakete zu buchen. Leistungspakete enthalten feste Leistungsinhalte für einen festen Zeitraum (z.B. Versand einer bestimmten Anzahl von E-Mails pro Stunde, bestimmte Menge an Speicherplatz pro Monat) und werden mit einem Fixpreis gemäß der jeweiligen Preisangabe vergütet. Leistungspakete werden auf die tatsächliche Nutzung der Leistungen von ec elements angerechnet. Nimmt der Kunde die Paket-Leistungen nur teilweise in Anspruch, schuldet er dennoch den Fixpreis. Überschreitet die Nutzung die Paket-Leistungen, werden zusätzlich in Anspruch genommene Leistungen nach Aufwand in Rechnung gestellt.
13.5. Das Entgelt für die Nutzung der Leistungen wird dem Kunden jeweils zum Monatsende in Rechnung gestellt. Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat. Die Abrechnung erfolgt ab dem ersten Tag der Nutzungsaufnahme der Leistungen durch den Kunden. Der erste Abrechnungsmonat wird anteilig in Rechnung gestellt. ec elements verrechnet Zahlungen mit der ältesten offenen Forderung und teilt dem Kunden die beabsichtigte Verrechnung mit. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Kunden sind unbeachtlich.
13.6. Entgelte sind als Netto-Preise angegeben zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Zahlungen erfolgen in Euro und sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkartenzahlung werden die Rechnungsbeträge nicht vor Ablauf von fünf Werktagen nach Zugang der Rechnung und der SEPA-Vorabankündigung (Pre-Notification) eingezogen bzw. abgebucht.
13.7. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung mindestens in Höhe des zuletzt geschuldeten Monatsentgelts für einen Zeitraum von wenigstens 14 Tagen in Verzug, ist ec elements berechtigt vertragsgegenständliche Leistungen einzuschränken und den Zugang zu Diensten zu sperren. Über die drohende Sperrung wird ec elements den Kunden mindestens eine Woche vor Beschränkung der Dienste und Leistungen schriftlich informieren. Durch die Sperrung wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, sämtliche vereinbarten Entgelte zu entrichten.
14. Gewährleistung und Haftung
14.1. Die nachfolgenden Regelungen zu Haftung und Gewährleistung von ec elements gelten für alle Schadensersatz- oder an dessen Stelle tretenden sonstigen Ersatzansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages und Haftungsfälle unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung, etc.) außer für Ansprüche des Kunden:
- wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch ec elements oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die ec elements eine Garantie übernommen hat,
- die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von ec elements, seinen Organen oder leitenden Mitarbeitern beruhen sowie
- nach dem Produkthaftungsgesetz.
Für diese Ausnahmen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
14.2. ec elements und ihre Erfüllungsgehilfen haften für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, jedoch begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens.
14.3. Im Übrigen ist die Haftung von ec elements für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
14.4. Die verschuldensunabhängige Haftung von ec elements im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen.
14.5. ec elements gewährleistet die technische Verfügbarkeit der Leistungen entsprechend der Regelungen in Ziffer 4.1 dieser AGB. Für von ec elements nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt ec elements keine Haftung.
14.6. Bei werkvertraglichen Leistungen steht dem Kunden kein Recht zur Selbstvornahme gem. § 637 BGB zu. Werkvertragliche Gewährleistungsrechte werden auf den Zeitraum von 12 Monaten mit Abnahme der Werkleistung beschränkt. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
14.7. Unterliegt ein vom Kunden behaupteter Mangel nicht der Gewährleistungsverpflichtung von ec elements, kann ec elements vom Kunden die entstandenen Aufwendungen gemäß ihren üblichen Sätzen verlangen.
15. Datenschutz
15.1. Leistungen nach diesem Vertrag, insbesondere die Bereitstellung von Software-Anwendungen im Rahmen des Software as a Service, können eine Datenverarbeitung im Auftrag des Kunden darstellen. In diesen Fällen ist der Kunde Auftraggeber und verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung. ec elements ist verpflichtet, personenbezogene Daten, die im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, geheim zu halten und nur gemäß den Weisungen des Kunden zu verarbeiten. Sofern erforderlich, regeln die Parteien die Auftragsdatenverarbeitung in einer gesondert zu schließenden Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarung.
15.2. Mitarbeiter von ec elements, sowie Dritte, die im Rahmen des Auftrags tätig werden oder Zugang zu personenbezogenen Daten haben, sind schriftlich zur Geheimhaltung und Wahrung des Datengeheimnisses nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet.
15.3. Nutzung anonymer Daten für statistische Zwecke
ec elements ist berechtigt, die auf den eigenen Systemen gespeicherten Daten zu anonymisieren und für eigene Zwecke statistisch auswerten. Dies umfasst sowohl die technische Analyse der Auslastung und Nutzung der Systeme als auch inhaltliche Auswertungen der über die Systeme abgewickelten Transaktionen. Hierzu werden ausschließlich anonyme Daten durch Computerprogramme analysiert. Erst die Ergebnisse dieser Prozesse werden von ec elements verwendet, aufbereitet und gegebenenfalls Dritten zugänglich gemacht.
16. Laufzeit, Kündigung
16.1. Sofern in den jeweiligen Leistungsmodulen, Leistungsscheinen oder individuellen Beauftragungen keine abweichende Regelung getroffen ist, beginnt der Vertrag mit dem Tag der Abgabe der Bestellung durch den Kunden (Ziffer 2.1) und hat die im Leistungsmodul oder Leistungsschein bezeichnete Festlaufzeit.
16.2. Der gesamte Vertrag oder einzelne Leistungen können mit den im Leistungsmodul oder Leistungsschein bezeichneten Fristen gekündigt werden. Die Kündigung kann über die entsprechende Funktion im Support-Portal erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit des Kunden, einzelne Leistungen auszutauschen (Ziffer 9.1).
16.3. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Ein wichtiger Grund liegt für ec elements insbesondere dann vor, wenn
- der Kunde gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag schuldhaft verstoßen hat;
- der Kunde sich zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder über einen Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgelts in der Höhe eines Betrags, der den monatlichen Betrag für zwei Monate erreicht, in Verzug befindet;
- der Kunde die Leistungen von ec elements für strafbare, ordnungswidrige oder die Rechte Dritter verletzende Handlungen verwendet hat.
17. Beendigung, Wirkung der Vertragsbeendigung, Herausgabe von Daten
17.1. Es obliegt dem Kunden, seine Daten vor Ablauf des Vertrags herunterzuladen oder sonst zu sichern. Für bestimmte Daten stellt die Portallösung von ec elements eine entsprechende Funktion zur Verfügung. ec elements wird die durch den Kunden überlassenen bzw. im Auftrag des Kunden gespeicherten Daten für einen Zeitraum von vierzehn Tagen nach Vertragsbeendigung auf Sicherungsmitteln speichern. Nach Ablauf dieser Frist ist ec elements berechtigt, die Daten des Kunden zu löschen.
17.2. Eine Rekonstruktion und Übermittlung vorhandener Daten des Kunden aus der Datensicherung von ec elements bietet ec elements gegen gesonderte Vergütung an.
17.3. Stimmt der Kunde gegenüber ec elements der Löschung in Schriftform, per E-Mail oder per Fax zu, so wird ec elements, auch vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist gemäß Ziffer 16.1 unverzüglich die Daten löschen.
17.4. Von der Löschung ausgenommen sind Daten, zu deren Aufbewahrung ec elements verpflichtet oder zur Wahrung eigener Interessen berechtigt ist.
18. Schlussbestimmungen
18.1. Das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung ausländischen Rechts führen. Das Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 findet keine Anwendung.
18.2. § 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und Satz 2 BGB finden keine Anwendung.
18.3. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der von diesen AGB erfassten Vertragsverhältnisse liegt am Sitz von ec elements. ec elements darf jedoch den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
18.4. ec elements behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Über die Änderung wird ec elements den Kunden spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail informieren. Die Änderung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Widerspricht der Kunde, ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. ec elements weist den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs besonders hin.
18.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB, ergänzender Bedingungen und/oder eines sonstigen Vertrags zwischen ec elements und dem Kunden unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
II. Ergänzende Bedingungen Tradescale
1. Gegenstand
1.1. Gegenstand dieser zusätzlichen Bedingungen ist die Bereitstellung eines Online-Shops als Software as a Service durch ec elements für den Kunden. Dies bedeutet, der Kunde kann über das Support-Portal von ec elements einen eigenen Shop einrichten, mit Artikeln befüllen und administrieren, der für Internetnutzer zugänglich ist. ec elements betreibt die Hard- und Software für das Portal in eigener Verantwortung. Gegenstand des Vertrages ist dabei nicht die Überlassung einer bestimmten Software sondern nur die funktionsgemäße Verwendbarkeit des von ec elements bereitgestellten Shopsystems durch den Kunden und Zugänglichkeit des Shops für Internetnutzer über die vom Kunden verwaltete Internetadresse. Zusätzliche Leistungen von ec elements können in der Analyse und Beratung zur Nutzung des Onlineshops des Kunden bestehen.
1.2. ec elements stellt dem Kunden einen Anwender-Support per E-Mail oder Telefon zur Verfügung. Der zeitliche Umfang des im Vertrag beinhalteten Anwender-Supports ist im Leistungsschein ausgewiesen. Der Anwender-Support beinhaltet die Beantwortung von Fragen zur Nutzung der Software sowie Tipps und Hinweise zur Nutzung. Möchte der Kunde darüber hinaus weitere Support-Leistungen in Anspruch nehmen, sind diese gesondert zu vereinbaren und nach Aufwand zu vergüten.
2. Einrichtung und Nutzung des Shops
2.1. Nach Abschluss der Bestellung stellt ec elements dem Kunden die von ihm gewählte Shop-Lösung zur Verfügung. Der Kunde erhält die Möglichkeit, über eine Webschnittstelle Artikel einzustellen, eigene Daten und Informationen einzugeben und Voreinstellungen, z.B. zu angebotenen Zahlarten oder Versandmethoden, vorzunehmen.
2.2. Die Einrichtung des Shops und die Nutzung der Funktionen erfolgt in alleiniger Verantwortung des Kunden. Der Kunde prüft und beachtet insbesondere die für ihn einschlägigen gesetzlichen Vorgaben und ob die für sein Projekt geltenden besonderen Anforderungen in Tradescale abgebildet werden können. Hierzu zählen insbesondere die Vorgaben für den elektronischen Geschäftsverkehr und Fernabsatz sowie des Telemediengesetzes, des Markengesetzes, des Urhebergesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes, des Gesetzes gegen Unlauteren Wettbewerb sowie Gesetze zum Jugendschutz. Die Leistungspflicht von ec elements erschöpft sich insoweit darin, das Shopsystem so zu gestalten und aktuell zu halten, dass die Erfüllung der allgemeinen rechtlichen Vorgaben möglich ist. Insbesondere übernimmt ec elements weder Prüfungs- noch Hinweispflichten.
2.3. Der Kunde darf insbesondere keine Artikel anbieten, die
- pornographisches oder obszönes Material beinhalten,
- Krieg, Terror und andere Gewalttaten verherrlichen,
- geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden,
- Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Art und Weise darstellen,
- den Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine der vorbezeichneten Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
- grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorganges in einer Würde verletzenden Weise darstellen,
- geeignet sind, andere zu verleugnen, zu beleidigen, zu bedrohen oder jemandem übel nachzureden.
2.4. ec elements behält sich vor, Angebote, die gegen Ziffer 2.2 oder 2.3 verstoßen, auch ohne Einhaltung einer Frist nach Kenntnisnahme vorübergehend zu sperren. Das Recht, den Kunden gemäß Ziffer 7 der AGB insgesamt zu sperren sowie das Recht zur Kündigung bleiben unberührt.
3. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen.
4. Keine Haftung für Umsatzausfall
Die Haftung der ec elements für entgangene Umsätze bei Ausfällen oder Beeinträchtigungen des Shopsystems wird ausgeschlossen, es sei denn ec elements hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Unberührt bleiben weitergehende Haftungseinschränkungen in den AGB.
5. Hinweis auf Leistungserbringung
ec elements ist berechtigt, im Shopsystem auf die Verwendung der Leistungen von ec elements durch den Kunden in für den Internetnutzer sichtbarere Form hinzuweisen, beispielsweise durch einen Link mit der Bezeichnung „powered by ec elements“.
III. Ergänzende Bedingungen Clientscale und Tradescale
1. Anwendungsbereich und Gegenstand
1.1. Gegenstand dieser zusätzlichen Bedingungen ist die Bereitstellung einer Customer Relationship Management-Software als Software as a Service durch ec elements für den Kunden. Die Leistungen von ec elements beinhalten die Bereitstellung und Betrieb eines Internetportals zur systematischen Pflege von Kunden- und Lieferantenbeziehungen für den Kunden. Gegenstand des Vertrages ist dabei nicht die Überlassung einer bestimmten Software sondern nur die funktionsgemäße Verwendbarkeit des von ec elements bereitgestellten CRM-Systems durch den Kunden.
1.2. ec elements stellt dem Kunden einen Anwender-Support per E-Mail oder Telefon zur Verfügung. Der zeitliche Umfang des im Vertrag beinhalteten Anwender-Supports ist im Leistungsschein ausgewiesen. Der Anwender-Support beinhaltet die Beantwortung von Fragen zur Nutzung der Software sowie Tipps und Hinweise zur Nutzung. Möchte der Kunde darüber hinaus weitere Support-Leistungen in Anspruch nehmen, sind diese gesondert zu vereinbaren und nach Aufwand zu vergüten.
2. Einrichtung und Nutzung
2.1. Nach Abschluss der Bestellung stellt ec elements dem Kunden die von ihm gewählte CRM-Lösung zur Verfügung. Der Kunde erhält die Möglichkeit, über eine Webschnittstelle Daten in die CRM-Software einzupflegen und dort zu verwalten.
2.2. Die Software ermöglicht die Nutzung durch verschiedene Personen. Der Kunde kann hierzu entsprechende Zugänge, etwa für Mitarbeiter, einrichten. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass Personen, die Zugang zur CRM-Software erhalten, auf die Einhaltung der vertraglichen Regelungen, verpflichtet werden.
3. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen.
4. Keine Haftung für Umsatzausfall
Die Haftung der ec elements für entgangene Umsätze bei Ausfällen oder Beeinträchtigungen des CRM-Systems wird ausgeschlossen, es sei denn ec elements hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Unberührt bleiben weitergehende Haftungseinschränkungen in den AGB.
IV. Ergänzende Bedingungen Mailscale, Clientscale und Tradescale
1. Anwendungsbereich und Gegenstand
1.1. Gegenstand dieser zusätzlichen Bedingungen ist die Bereitstellung einer Software zum Versand von Newslettern als Software as a Service durch ec elements für den Kunden. Die Leistungen von ec elements beinhalten, die Bereitstellung und den Betrieb eines Internetportals von ec elements zum Gestalten, Verwalten und Versenden von Newslettern. Gegenstand des Vertrages ist dabei nicht die Überlassung einer bestimmten Software sondern nur die funktionsgemäße Verwendbarkeit des von ec elements bereitgestellten Newsletter-Systems durch den Kunden.
1.2. ec elements stellt dem Kunden einen Anwender-Support per E-Mail oder Telefon zur Verfügung. Der zeitliche Umfang des im Vertrag beinhalteten Anwender-Supports ist im Leistungsschein ausgewiesen. Der Anwender-Support beinhaltet die Beantwortung von Fragen zur Nutzung der Software sowie Tipps und Hinweise zur Nutzung. Möchte der Kunde darüber hinaus weitere Support-Leistungen in Anspruch nehmen, sind diese gesondert zu vereinbaren und nach Aufwand zu vergüten.
2. Einrichtung und Nutzung
2.1. Der Kunde erhält die Möglichkeit, über eine Webschnittstelle Newsletter zu erstellen und an von ihm administrierte Empfängerlisten zu versenden.
2.2. Der Versand der Newsletter erfolgt in alleiniger Verantwortung des Kunden. Der Kunde beachtet sowohl bei der Erhebung, Auswahl und Verwendung von Adressen und Daten der Empfänger, als auch im Hinblick auf die zu versendenden Inhalte (Texte, Bilder etc.) und die verwendeten Hyperlinks die für ihn einschlägigen gesetzlichen Vorgaben. Hierzu zählen insbesondere die Vorgaben des Telemediengesetzes, des Markengesetzes, des Urhebergesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes, des Gesetzes gegen Unlauteren Wettbewerb sowie Gesetze zum Jugendschutz.
2.3. Der Kunde sichert zu, dass ihm nachweislich für jeden eingesetzten Datensatz die ausdrückliche Erlaubnis des betreffenden Empfängers zum Zusenden von Werbung bzw. kommerzieller Kommunikation per E-Mail vorliegt. Der Kunde hat ec elements auf Anforderung unverzüglich die Einwilligungen mit allen ihm zu dem jeweiligen Datensatz vorliegenden Informationen (z.B. Informationen zum Double-Opt-In-Verfahren, Datum und Uhrzeit der Anmeldung, Text der Einwilligungserklärung, Hinweise auf Widerrufsmöglichkeit) in Textform zu überlassen, sofern ihm dies nicht nachweislich aus rechtlichen Gründen verboten ist. In letzterem Fall übermittelt der Kunde an ec elements eine eidesstattliche Versicherung eines Mitarbeiters im Original, die das Vorliegen einer ausreichenden Einwilligung bestätigt.
3. Vertragsstrafe
Für jeden schuldhaften Verstoß des Kunden gegen die Verpflichtung aus Ziffer 2.3 ist der Kunde dann, wenn dies zu einer begründeten Beschwerde eines Betroffenen, eines Wettbewerbers, einer Aufsichtsbehörde oder eines sonst aktivlegitimierten Dritten bei ec elements führt, zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.001,00 verpflichtet. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt unberührt.
4. Besondere Regelungen für Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen.
5. Keine Haftung für Umsatzausfall
Die Haftung der ec elements für entgangene Umsätze bei Ausfällen oder Beeinträchtigungen des Newsletter-Systems wird ausgeschlossen, es sei denn ec elements hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Unberührt bleiben weitergehende Haftungseinschränkungen in den AGB.
V. Ergänzende Bedingungen Hosting
1. Gegenstand
1.1. Gegenstand dieser zusätzlichen Bedingungen ist die Anbindung von Inhalten (Betrieb von Webseiten, Datenbanken und E-Mail-Accounts) des Kunden an das Internet auf von ec elements bereitgestellter Hardware von ec elements (Hosting).
1.2. ec elements bietet seinen Kunden Hosting auf Basis von virtuellen Maschinen als Shared Server und Dedicated Server an. Bei Shared Servern teilen sich mehrere Kunden gemeinsame Hardware-Ressourcen. Bei Dedicated Servern werden die vertraglich bestimmten Hardware-Ressourcen für die Nutzung durch den jeweiligen Kunden reserviert. Einzelheiten zu den Leistungen von ec elements sind im Leistungsschein geregelt.
1.3. Der Kunde erhält im Rahmen des Hostings die Möglichkeit, eigene E-Mail-Accounts einzurichten und E-Mails an Dritte zu versenden. Je nach gewähltem Leistungspaket kann der Umfang der zu versendenden E-Mails begrenzt sein.
1.4. Der Kunde kann im Support-Portal als zusätzliche Leistung die Erstellung von SSL-Zertifikaten zur E-Mail- und Webseitenverschlüsselung buchen. Hierfür gelten ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Zertifizierungsstelle (z.B. Comodo, GeoTrust, CERTUM). Die Zertifikate sind exportierbar und können sowohl mit Hosting-Leistungen kombiniert, als auch mit Drittanbietern genutzt werden.
2. E-Mail-Dienste
2.1. Sofern nicht in anderen ergänzenden Regelungen anderweitig geregelt, darf der Kunde die im Rahmen des Hostings zur Verfügung gestellten E-Mail-Accounts nicht dazu nutzen, unzulässige, unverlangte Werbung an Dritte zu versenden. Er darf zudem weder falsche Absenderangaben vornehmen oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise verschleiern. Bei kommerzieller Kommunikation hat der Kunden diesen Charakter durch entsprechende Gestaltung der E-Mail und Einhaltung der hierfür geltenden gesetzlichen Vorgaben, deutlich zu machen.
2.2. Der Kunde kann im Support-Portal Einstellungen für den E-Mail-Account selbständig festlegen. Der Kunde hat dort eine Frist festzulegen, nach Ablauf derer ec elements berechtigt ist, im E-Mail-Account hinterlegte E-Mails zu löschen. Dem Kunden obliegt es, die an ihn gesendeten E-Mails regelmäßig vor Ablauf dieser Frist abzurufen und zu sichern.
2.3. ec elements ist berechtigt, E-Mails auf den eigenen Systeme technisch darauf zu prüfen und zu filtern, dass von ihnen keine Beeinträchtigungen des System drohen (Schadsoftware, Viren, Trojaner, Spam) oder sonst eine Nutzung entgegen den Bestimmungen vorliegt. ec elements ist befugt entsprechende E-Mails an oder von Kundenaccounts nicht anzunehmen, zu sperren oder zu löschen. In begründeten Ausnahmefällen kann ec elements Kenntnis vom Inhalt solcher E-Mails nehmen, soweit zur Gefahrenabwehr erforderlich. Der Kunde erteilt ausdrücklich hierzu seine Einwilligung auch soweit davon sein Telekommunikations- oder E-Mailgeheimnis betroffen ist. ec elements wird den Kunden von Maßnahmen nach dieser Ziffer umgehend unterrichten. Dies kann auch durch zusammenfassende Meldungen erfolgen (Bspw. Spam-Report).
3. SSL-Zertifikate
3.1. Dem Kunden zur Verfügung gestellte SSL-Zertifikate haben stets eine vorab festgelegte Laufzeit. Diese verlängert sich nicht automatisch. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, rechtzeitig ein neues SSL-Zertifikat zu beantragen. Für die Zertifikate gelten zusätzlich die Bedingungen der ausgebenden Stelle.
3.2. Entgelte für die Bereitstellung von SSL-Zertifikaten richten sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Entgelte für die Bereitstellung von SSL-Zertifikaten werden bei Bereitstellung im Voraus für die Laufzeit des Zertifikats abgerechnet.
4. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen.
VI. Ergänzende Bedingungen Domainregistrierung
1. Gegenstand
Gegenstand dieser zusätzlichen Bedingungen ist die Registrierung und Verwaltung von Domainnamen durch ec elements für den Kunden. Soweit der Kunde die Registrierung von Domainnamen durch ec elements wünscht, wird ec elements gegenüber den jeweiligen Domain-Verwaltungsstellen (z.B. DENIC) lediglich als Vermittler tätig. ec elements ist berechtigt, dabei wiederum Dritte einzuschalten. Durch Verträge mit den Verwaltungsstellen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Diesen Verträgen liegen die AGB und Richtlinien der jeweiligen Verwaltungsstellen zugrunde, auf die auf den jeweiligen Homepages der Verwaltungsstellen zugegriffen werden kann.
2. Registrierung von Domainnamen
2.1. Der Kunde kann über die Internetseiten von ec elements die Registrierung von Domainnamen durch ec elements beauftragen. Dabei kann der Kunde eine oder mehrere Wunsch-Domainnamen angeben. Der Kunde stellt sicher, dass der gewünschte Domainname frei von Rechten Dritter (z.B. Namensrechte, Markenrechte) ist.
2.2. Domain-Anträge des Kunden werden in einem automatisierten Verfahren teilweise über Dritte für den Kunden an die Vergabestellen weitergeleitet. Dabei werden von ec elements für die Erfüllung des Auftrags erforderliche Daten (z.B. zum Vertragspartner, Name, Anschrift, gewünschter Domainname) an Dritte übertragen. Eine solche Datenübermittlung erfolgt in Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören und auch keine vergleichbares Datenschutzniveau gewährleisten. Im Falle der Registrierung der Domain erfolgt je nach Vergabestelle eine Veröffentlichung von Daten des Kunden im Internet oder die Weitergabe an Dritte. Dem Kunden obliegt es vor der Beauftragung von ec elements, sich über die Verwendung seiner personenbezogenen Daten durch die mit der jeweiligen Domainregistrierung befassten Stellen und Unternehmen zu informieren, da ec elements hierauf keinen Einfluss hat. Eine Stornierung nach Einleitung dieses Verfahrens ist nicht möglich. ec elements hat keinen Einfluss darauf, ob ein Domainname dem Kunden tatsächlich zugeteilt wird. Selbst wenn ein Domainname zunächst als frei angezeigt wird übernimmt ec elements keine Gewähr dafür, dass ein Domainname tatsächlich zugeteilt wird oder frei von Rechten Dritter ist.
2.3. Wird eine Domain dem Kunden zugeteilt, kann der Kunde DNS-Einstellungen über das Support-Portal selbständig vornehmen. Bis zur Eintragung der Domain-Einstellungen durch den Kunden, kann die auf den Kunden registrierte Domain mit einer Seite der Registrierungsstelle oder von ec elements verknüpft sein unter der auch Werbung angezeigt werden kann.
3. Sperrung von Inhalten, Lock der Registrierung, Löschung der Registrierung bei Aufforderung durch Dritte
Ergänzend zu den Sperrungs- und Löschungsrechten in den AGB ist ec elements bei Domainregistrierungen insbesondere berechtigt die Verknüpfung der Domain mit rechtswidrigen Inhalten zu unterbinden, wenn dies Dritte und insbesondere Behörden (bspw. Strafverfolgungsbehörden) von ec elements verlangen und sich ec elements andernfalls Haftungs- oder sonstigen Ansprüchen ausgesetzt sieht. Vor der Entscheidung soll ec elements dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
4. Laufzeit, Kündigung
4.1. Domainnamen werden stets für eine Festlaufzeit registriert. Nach Ablauf der Registrierungszeit verlängert sich die Registrierung automatisch. Kündigungserklärungen des Kunden leitet ec elements an die jeweils zuständige Vergabestelle weiter. Kündigungsfristen richten sich nach den Vertragsbedingungen der Vergabestellen.
4.2. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit ec elements lässt das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Verwaltungsstelle unberührt. ec elements ist im Zweifel berechtigt, aber nicht verpflichtet bei Kündigung des Vertrags auch die Registrierung der Domain für den Kunden bei der Vergabestelle zu kündigen. Wünscht der Kunde sowohl die Kündigung des Vertrags mit ec elements als auch für die Domain, ist dies eindeutig zu erklären.
5. Entgelte
5.1. Entgelte für die Registrierung und Verwaltung von Domainnamen richten sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. der Verlängerung der Registrierung eines Domainnamens gültigen Preisliste.
5.2. Entgelte für die Registrierung und Verwaltung werden jeweils im Voraus bei Registrierung eines Domainnamens für den gesamten Registrierungszeitraum fällig. Während der Laufzeit des zwischen ec elements und dem Kunden über die Registrierung der Domainnamen abgeschlossenen Vertrages sind die Entgelte für die Registrierungsleistung der Verwaltungsstellen in den von ec elements in Rechnung gestellten Preisen enthalten und werden von ec elements an die Verwaltungsstellen entrichtet.
5.3. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Kunden oder Löschung der Registrierung des Domainnamens auf Wunsch des Kunden oder nach Aufforderung durch Dritte erfolgt keine Erstattung der auf die Zeit bis zum Ablauf des Registrierungszeitraums entfallenden Entgelte.
5.4. Leistet der Kunde entsprechende Zahlungen nicht, ist ec elements zur Registrierung oder Aufrechterhaltung einer Registrierung nicht verpflichtet.
VII. Ergänzende Bedingungen Softwareentwicklung
1. Gegenstand
1.1. ec elements bietet auf dienstvertraglicher Grundlage Beratung, Konzeption und Erstellung von Software (z.B. Programmierung von Websites, Apps oder Desktop Anwendungen) nach den Anforderungen des Kunden an.
1.2. Die endgültigen Anforderungen des Kunden an die Software sind regelmäßig noch nicht definiert und sollen genau wie die Software selbst in einem fließenden Prozess gemeinschaftlich von ec elements und dem Kunden entwickelt werden.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1. Der Kunde unterstützt ec elements unaufgefordert in zumutbarem Rahmen bei der Leistungserbringung, insbesondere indem er unverzüglich Weisungen und Freigaben mitteilt sowie auf Anfragen antwortet. Der Kunde weist ec elements darauf hin, soweit er seine Pflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erbracht hat oder voraussichtlich nicht erbringen kann.
2.2. Der Kunde wird erforderliche (Fach-) Informationen, Testdaten, Materialien und Unterlagen (nachfolgend zusammen: Material) zur Verfügung stellen. Der Kunde wird nur solches Material liefern, das die von ec elements benötigten Formate aufweist und hinsichtlich Inhalt und Träger qualitätsgesichert ist. Der Kunde sorgt für eine Sicherungskopie des Materials während der Zusammenarbeit. ec elements ist berechtigt, das Material gemäß dem Vertragszweck zu verwenden, sofern es nicht vom Kunden ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.
2.3. Der Kunde stellt sicher und ist dafür verantwortlich, dass die vertragsgemäße Verwendung durch ec elements des von ihm zur Verfügung gestellten Materials nicht gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt (z.B. zum Jugendschutz, Datenschutz oder Wettbewerbsrecht) und frei von Rechten Dritter ist (insbesondere Persönlichkeitsrechte oder Urheberrechte).
3. Fremdleistungen, Drittdienstleister, Subunternehmer
3.1. Soweit im Rahmen der Entwicklung der Software Fremdleistungen, insbesondere Software (z.B. Standardroutinen, Module, Bibliotheken) oder Medien (z.B. Bilder, Töne, Laufbilder, Filme, Datafeeds) von Drittanbietern, verwendet werden sollen, die nicht vom Kunden bereitgestellt werden, ist ec elements vom Kunden bevollmächtigt, diese auf dessen Kosten (einschließlich etwaiger Folgekosten) gemäß den Bedingungen (einschließlich Lizenzbedingungen) des Herstellers/Anbieters oder deren Vertriebspartner zu beschaffen oder zu vermitteln. Der Kunde wird einschlägige Bedingungen für Fremdleistungen beachten (einschließlich Open Source, Freeware oder Creative Commons Bedingungen) und ggf. erforderliche Vertrags- oder Lizenzverlängerungen selbständig vornehmen. ec elements ist nicht zu einer Verauslagung von Fremdleistungen verpflichtet. ec elements ist berechtigt, für die Beauftragung und Koordination von Fremdleistungen eine angemessene Service Fee (regelmäßig 15% der Fremdleistung) zu verlangen.
3.2. Schaltet der Kunde weitere Dienstleister (nachfolgend: Drittdienstleister) ein, so gelten diese als Erfüllungsgehilfen des Kunden. Der Kunde ist als Auftraggeber sowohl von ec elements als auch des Drittdienstleisters für die stringente und handhabbare Abgrenzung, Koordination und Überwachung der Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche der unterschiedlichen Auftragnehmer verantwortlich. Der Kunde wird die erforderlichen Leitungs- und Steuerungsmaßnahmen selbständig treffen.
4. Definitionen für agile Softwareprojekte
4.1. User Story: Die User Story ist eine allgemeine Beschreibung der angestrebten Funktionalität. Sie enthält eine Beschreibung eines Szenarios oder Vorgangs, wie sich die Software verhalten soll. Die User Stories werden durch den Kunden vorgegeben. Sie stellen keine endgültige Leistungsbeschreibung dar, sondern geben einen Rahmen für die zukünftige Gestaltung und Entwicklung der Software vor.
4.2. Product Backlog: Im Product Backlog werden die aus den User Stories folgenden Anforderungen an die Software gesammelt. Eine Anforderung beschreibt und konkretisiert die technische Umsetzung der User Story. Das Product Backlog ist dynamisch und wird durch die Vertragspartner stets weiterentwickelt, um die Anforderungen zu konkretisieren.
4.3. Product Owner: dem Product Owner obliegt die Entscheidung über die zu erstellenden Leistungen, deren Eigenschaften und die Reihenfolge der Implementierung, insbesondere pflegt der Product Owner das Product Backlog. Der Product Owner entscheidet im Zweifel auch darüber, welche Eigenschaften bis zum Ende eines Sprints fertiggestellt werden sollen (Priorisierung). Product Owner ist der Kunde, es sei denn die Parteien treffen ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung.
4.4. Sprint Planning: Im Rahmen des Sprint Plannings werden die im Product Backlog genannten Anforderungen, die im Sprint umgesetzt werden sollen, von den Parteien gemeinsam bewertet. Anschließend werden die Anforderungen durch den Kunden priorisiert und in Abstimmung mit ec elements in das Sprint Backlog übertragen.
4.5. Sprint Backlog: Im Rahmen des Sprints werden nur die Anforderungen gemäß Sprint Backlog bearbeitet. Die im Sprint Backlog zusammengefassten Anforderungen stellen die anfängliche Zielsetzung für den jeweiligen Sprint dar und bilden die Grundlage für den im Rahmen des Sprint Reviews erfolgenden Test. Die Anforderungen für den Sprint sind in einem gesonderten Dokument in Textform zusammenzufassen (z.B. PDF), vom Entwicklungsteam beider Vertragspartner zu bestätigen und an die Projektleiter beider Parteien zu kommunizieren (E-Mail genügt). Änderungen und Ergänzungen des Sprint Backlogs durch beide Parteien sind nur bis zum Abschluss des Sprint Plannings möglich und werden nach Beginn eines Sprints nicht mehr berücksichtigt; nachträgliche Änderungen und/oder Ergänzungen werden als neue Anforderung in das Product Backlog eingepflegt und in späteren Sprints abgearbeitet.
4.6. Sprint Review: Nach Abschluss eines Sprints werden die jeweils bearbeiteten Anforderungen im Rahmen des Sprint Reviews freigegeben. Dazu werden die Ergebnisse des Sprints von ec elements vorgeführt und vom Product Owner überprüft. Anforderungen, die von ec elements vereinbarungsgemäß umgesetzt worden sind oder sich durch Änderungen erledigt haben, werden durch den Product Owner als erledigt markiert; dies gilt als finale Freigabe. Anforderungen, die nicht, unvollständig oder fehlerhaft umgesetzt worden sind, werden erneut in das Product Backlog eingepflegt und in einem der nachfolgenden Sprints umgesetzt.
5. Durchführung agiler Softwareprojekte (z.B. Scrum-Verfahren)
5.1. Die Parteien benennen gegenseitig kompetente Ansprechpartner. Der Ansprechpartner des Kunden muss insbesondere bevollmächtigt sein und über die nötige Sachkunde verfügen, die im Rahmen der Durchführung des Projekts dem Product Owner obliegenden Entscheidungen zu treffen. Die Parteien haben zudem die Mitglieder des Projektteams zu benennen.
5.2. Die Entwicklungsleistungen, die ec elements erbringt, werden von den Parteien mit Hilfe der Scrum-Methode inkrementell in Sprints (Iterationen) mit einer flexibel an die Anforderungen und die zu entwickelnden Teilleistungen eines Sprints anpassbaren Dauer aufgeteilt.
5.3. Die Regeldauer eines Sprints beträgt zwei Wochen. ec elements schuldet die Erbringung der Leistungen nach dem allgemeinen Stand der Technik. Die angestrebten Anforderungen für jeden Sprint werden im Rahmen des Sprint Plannings festgelegt. Dazu bedienen sich die Parteien der von Scrum vorgesehenen Methoden, d.h. Meetings („Sprint Planning“ und „Sprint Review“), Protokolle und Artefakte („Product Backlog“, „Sprint Backlog“), in denen die Inhalte und der Projektverlauf durch den Product Owner gesteuert und festgehalten werden. Die grundsätzlichen Inhalte ergeben sich aus den User Stories und den hieraus konkretisierten technischen Anforderungen, die von den Parteien im Product Backlog und für die konkrete Durchführung eines Sprints im Sprint Backlog festgehalten werden. Erreichen die Parteien keine Einigung über die im Sprint Backlog festzuhaltenden Anforderungen, obliegt die endgültige Entscheidungen über die im Sprint Backlog zu erfassenden Anforderungen und deren Priorisierung dem Product Owner.
5.4. Die Parteien legen zu Beginn des agilen Softwareprojekts eine voraussichtliche Projektdauer fest, innerhalb dessen die Entwicklung der Software angestrebt wird. Die Parteien sind sich jedoch einig, dass hierdurch kein endgültiger Termin für die Erstellung der Software festgelegt wird. Auf diesen Annahmen beruhende Angaben zu möglichen Kosten sind bloße Schätzungen.
5.5. Zum Projektstart erhält ec elements eine zwischen den Parteien zu vereinbarende Vorauszahlung. Dieser Betrag wird spätestens mit der Schlussrechnung verrechnet. Beträgt die Schlussrechnung weniger als die Vorauszahlung, erstattet ec elements den überschüssigen Betrag. Endet die Beauftragung vorzeitig, ist die Vorauszahlung – ggf. anteilig – zurückzuerstatten.
6. Nutzungsrechte
Die von ec elements an den Kunden einzuräumenden Nutzungsrechte an der zu entwickelnden Software werden zwischen den Parteien individuell vereinbart, andernfalls bleibt es bei der Regelung in den AGB von ec elements.
7. Vergütung, Zahlungsbedingungen
7.1. Die jeweilige Vergütung wird zwischen den Parteien ausdrücklich festgelegt. Soweit dort keine Regelung enthalten ist, werden die Leistungen von ec elements auf Zeithonorarbasis unter Zugrundelegung des tatsächlichen Arbeitsaufwandes zu den Standardsätzen von ec elements vergütet. Abrechnungsintervall ist je angefangene Viertelstunde. Soweit Tagessätze vereinbart sind, umfasst dies eine Arbeitsleistung von 8 Stunden pro Tag während der üblichen Geschäftszeiten von ec elements. Wird ec elements auf Wunsch des Kunden außerhalb ihrer Geschäftszeiten tätig, so erhöht sich der anteilige Satz um 50 %.
7.2. ec elements darf Abschlagszahlungen in angemessenem Umfang fordern. Bei Abrechnung auf Zeithonorarbasis ist ec elements berechtigt, monatlich abzurechnen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im Einzelvertrag werden bei Kostenvoranschlägen oder Festpreisen 30 % bei Vertragsabschluss und 70 % bei Übergabe fällig; bei werkvertraglichen Leistungen ist der Kunde berechtigt, 30 % der hierauf anfallenden Vergütung bis zur Abnahme zurück zu halten.
VIII. Ergänzende Bedingungen Servicepaket Premium
1. Gegenstand
1.1. Gegenstand dieser ergänzenden Bedingungen ist die Erbringung der in Ziffer 2 näher bezeichneten Service- und Beratungsleistungen auf dienstvertraglicher Grundlage durch ec elements für den Kunden. Beratungs- und Serviceleistungen können ausschließlich zusätzlich zu bestimmten Leistungspaketen von ec elements (nachfolgend: Grundleistungspaket, z.B. Bereitstellung von Software, Hosting, Domains oder Softwareerstellung gemäß der Bedingungen von ec elements) gebucht werden. Diese ergänzenden Bedingungen gelten für ihren Leistungsgegenstand vorrangig zu den Allgemeinen Bedingungen der ec-elements.
1.2. Diese ergänzenden Bedingungen lassen Verpflichtungen von ec elements zur Erbringung von Gewährleistungsarbeiten sowie Verpflichtungen zur Erbringung von Supportleistungen im Rahmen von Grundleistungspaketen unberührt. Soweit Leistungen nach diesem Vertrag sich mit Gewährleistungsverpflichtungen von ec elements überschneiden, dienen diese zugleich der Gewährleistung. Leistungen des Servicepakets Premium können sich mit denen eines Grundpakets überschneiden.
2. Leistungen
2.1. Anwender-Services
2.1.1. Die vom Kunden benannten Ansprechpartner erhalten die Möglichkeit innerhalb der Service-Zeit Anwender Services abzurufen bis das im konkreten Angebot bestimmte monatliche Kontingent von Personenstunden erschöpft ist. Die Anwender-Services umfassen Unterstützungsleistungen bei der Nutzung des Grundleistungspakets, bspw. bei der kundenseitigen Einrichtung und Anpassung vorhandener Funktionen von Software, Hilfe bei falscher Anwendung von Programmfunktionen oder bei der Lösung von unternehmensspezifischen Problemstellungen. Ein Anspruch des Kunden darauf, dass ec elements über das zugesagte Kontingent von Personenstunden hinaus Service-Leistungen erbringt, besteht nur bei gesonderter ausdrücklicher Vereinbarung.
2.1.2. Die Anwender-Services sollen vom Kunden durch den von ihm benannten fachlich kompetenten Ansprechpartner (Ziffer I.3.3. AGB) in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme durch andere Mitarbeiter oder Dritte ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn der Ansprechpartner kurzfristig nicht zur Verfügung steht bei einer nicht aufschiebbaren Leistung oder wenn die Inanspruchnahme des Services durch die Dritten zweckmäßig ist.
2.1.3. Folgende Leistungen sind durch die Anwender-Services gemäß Ziffer 2.1.1 nicht abgedeckt:
- Leistungen außerhalb der Service-Zeit,
- Behebung von Problemen, die durch vertragswidrigen oder unsachgemäßen Umgang mit den Leistungen von ec elements durch den Kunden verursacht wurden,
- individuelle Programmierleistungen, die nicht im direktem Zusammenhang mit der Software gemäß dem gebuchten Grundleistungspaket des Kunden stehen oder sich auf Drittsoftware beziehen,
- Vor-Ort-Service,
- Schulungen.
Sollte der Kunde ausgeschlossene Leistungen in Anspruch nehmen, so sind diese nach Aufwand zu den allgemeinen Vergütungssätzen von ec-elements gesondert zu vergüten. Die Vertragspartner sollen solche Leistungen vor Ausführungsbeginn gesondert vereinbaren.
2.1.4. Folgende Leistungen sind durch die Anwender-Services gemäß Ziffer 2.1.1 abgedeckt:
2.1.4.1. Beratung und Unterstützung bei Einrichtung von Software, Datenmigration:
- Einrichtung des Grundleistungspakets;
- Migration von Daten aus einem Alt-System zur Nutzung auf der neu zur Verfügung gestellten Hard- und Software, soweit technisch möglich;
- beratende Vorarbeiten bei der Erstellung eines Konzeptes zur Migration von Daten.
2.1.4.2. Software-Weiterentwicklung:
Individuelle Programmierleistungen an Software der dem Kunden zur Verfügung gestellten Grundleistungspakete, z.B. zur Anpassung bestimmter Funktionalitäten an geänderte Betriebsabläufe des Kunden.
2.1.4.3. Troubleshooting
ec elements unterstütz den Kunden bei Problemen, Schwierigkeiten oder Störungen im Umgang mit dem Grundleistungspaket innerhalb der in Ziffer 3 bezeichneten Service Level.
3. Servicelevel
3.1. Serviceanfragen werden von ec elements in vier Service-Klassen unterteilt und mit Serviceleveln bewertet. ec elements sichert den Beginn der Bearbeitung von Serviceanfragen innerhalb der Servicelevel wie nachfolgend beschrieben zu:
Service-Klasse | Beschreibung | Servicelevel |
1 | Serviceanfragen zu Störungen, die den Ablauf anderer Programme oder die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit des Grundleistungspakets verhindert oder so beeinträchtigt, dass eine produktive Verwendung wirtschaftlich nicht möglich ist. | 4 Stunden |
2 | Serviceanfragen zu wesentlichen Funktionalitäten des Grundleistungspakets, insbesondere zu Störungen solcher Funktionalitäten oder zu unvorhergesehenen, kurzfristig erforderlichen Änderungen an Geschäftsabläufen. Die Auswirkungen beeinträchtigen wesentliche laufende Geschäftsprozesse und den produktiven Einsatz des Grundleistungspakets. | 2 Tage |
3 | Serviceanfragen zur allgemeinen Nutzbarkeit des Grundleistungspakets, die keine wesentliche Einschränkung der produktiven Nutzung betreffen, z.B. zu individuellen Erweiterungen oder Änderungen des Grundleistungspakets oder zu nur sporadisch auftretenden Störungen. | 10 Tage |
4 | Serviceanfragen, insbesondere zu individuellen Programmierleistungen, deren Bearbeitung einen zeitlichen Umfang erfordert, der über das monatliche Kontingent der dem Kunden zur Verfügung stehenden Personenstunden hinausgeht. | Nach individueller Vereinbarung |
Servicelevel beginnen, wenn ec elements den Zugang einer Serviceanfrage bei ec elements per Telefon oder E-Mail durch Zusendung einer automatischen E-Mail bestätigt. Der Kunde soll ec elements bei der Erbringung von Service-Leistungen ausreichend unterstützen und in der Serviceanfrage oder auf Nachfrage von ec elements, Anforderungen oder Störungen für eine Beurteilung ausreichend beschreiben (mögliche Auslöser oder Ursachen, Angaben über den Zustand des Systems vor und nach Eintritt der Störung, Auswirkung der Störung, besondere Schadenseignung, vorläufige Einstufung in eine Service-Klasse, Ansprechpartner mit Kommunikationsdetails).
Die Servicelevel-Zeit läuft nur während der vereinbarten Servicezeiten. Die Servicelevel-Zeit wird unterbrochen für die Dauer ausstehender Mitwirkungsleistungen des Kunden.
Die Servicelevel-Zeit endet wenn
- ec elements mit der Bearbeitung der Serviceanfrage beginnt;
- die Einschränkung der produktiven Nutzbarkeit sich wesentlich verbessert;
- ec elements feststellt, dass eine Störung auf einer Ursache außerhalb der Leistungssphäre von ec elements beruht;
- das monatliche Kontingent an Personenstunden des Kunden erschöpft ist.
3.2. Nicht erfasste Störungen
Bei folgenden Störungen gelten die zugesagten Servicelevel nicht:
- Störungen und Probleme aus dem Bereich des Internet oder der Telekommunikationsnetze, die ein allgemeines Betriebsrisiko darstellen (z.B. DoS-Angriffe, Netzausfall);
- Störungen aus der Verantwortungssphäre des Kunden (z.B. Zusammenwirken mit Drittsoftware, Änderungen z.B. der Systemkonfiguration, zu geringe Leistungsfähigkeit von Hardware oder Drittsoftware);
- höhere Gewalt;
- planmäßig angekündigte Wartungsfenster gemäß Ziffer I.4.2. AGB.
3.3. Vorgehen bei Serviceanfragen
ec elements bestätigt den Eingang einer Störungsmeldung und weist dieser eine laufende Nummer zu. Nach Prüfung der Störungsmeldung legt ec elements die Service-Klasse fest. Die Service-Klasse ist nun verbindlich, es sei denn der Kunde widerspricht unverzüglich. Ordnet ec elements eine Serviceanfrage in Service-Klasse 4 ein oder kann ec elements eine Serviceanfrage nicht mehr innerhalb der im jeweiligen Kontingent von Personenstunden verbliebenen Zeit bearbeiten, informiert ec elements den Kunden. Die Parteien können dann individuell die konkreten Umstände der Bearbeitung der Serviceanfrage vereinbaren. Übernimmt ec elements Angaben des Kunde aus einer Störungsmeldung oder beginnt mit der Störungsbearbeitung so anerkennt ec elements damit weder die Rechts- noch die Tatsachenlage.
4. Service-Zeiten
4.1. ec elements erbringt die Leistungen nach diesen zusätzlichen Bedingungen grundsätzlich innerhalb der Service-Zeiten werktags, Montag – Freitag von 9:30 bis 17:30 Uhr.
4.2. Die nach Ziffer 3.1 dieses Vertrags geltenden Fristen laufen nicht außerhalb der Servicezeiten.
4.3. Duldet die Erbringung einer Leistung objektiv keinen Aufschub, wird ec elements diese auch außerhalb der Service-Zeiten erbringen.
5. Vergütung
Für die von ec-elements angebotenen Servicepakete gelten die Regelungen in Ziffer I. 13.4. der AGB mit folgender Maßgabe:
Leistungsgegenstand des Servicepakets Premium ist die Bereitstellung der im konkreten Angebot bestimmten Anzahl von Personenstunden im Bereich Anwenderservice auf dienstvertraglicher Grundlage. Dabei gelten die vereinbarten Personenstunden als monatliches Maximum der von ec-elements zum Abruf bereitzustellenden Leistungszeiten pro Kalendermonat. Eine Übertragung von Stunden auf den Folgemonat findet nicht statt.
Darüber hinaus vom Kunden abgerufene Personenstunden sind vergütungspflichtig. ec-elements ist regelmäßig verpflichtet, vor der Erbringung solcher zusätzlicher Personenstunden den Kunden auf die beginnende zusätzliche Vergütungspflicht hinzuweisen.
Rumpfkalendermonate am Beginn oder Ende der Vertragslaufzeit bei ordentlicher Kündigung werden anteilig vergütet.
6. Laufzeit, Kündigung
Der Vertrag über die Inanspruchnahme des Servicepaketes Premium hat eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, falls er nicht schriftlich, mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet zudem automatisch mit Beendigung des letzten Grundleistungspakets, ohne dass es einer weiteren Erklärung durch einer der Parteien bedarf.
IX. Ergänzende Bedingungen Tradescale CMS
1. Gegenstand
1.1. Gegenstand dieser zusätzlichen Bedingungen ist die Bereitstellung eines Content-Management-Systems als Software as a Service durch ec elements für den Kunden. Dies bedeutet, der Kunde kann über das Support-Portal von ec elements eine Webseite mit Inhalt befüllen und administrieren, die für Internetnutzer zugänglich ist. ec elements betreibt die Hard- und Software für das Portal in eigener Verantwortung. Gegenstand des Vertrages ist dabei nicht die Überlassung einer bestimmten Software oder der Betrieb der vom Kunden verwalteten Internetpräsenz, sondern nur die funktionsgemäße Verwendbarkeit des von ec elements bereitgestellten Content-Management-Systems durch den Kunden. Zusätzliche Leistungen von ec elements können in der Analyse, Beratung und dem Betrieb des Onlineauftritts des Kunden bestehen
1.2. ec elements stellt dem Kunden einen Anwender-Support per E-Mail oder Telefon zur Verfügung. Der zeitliche Umfang des im Vertrag beinhalteten Anwender-Supports ist im Leistungsschein ausgewiesen. Der Anwender-Support beinhaltet die Beantwortung von Fragen zur Nutzung der Software sowie Tipps und Hinweise zur Nutzung. Möchte der Kunde darüber hinaus weitere Support-Leistungen in Anspruch nehmen, sind diese gesondert zu vereinbaren und nach Aufwand zu vergüten.
2. Einrichtung, Veröffentlichung und Nutzung von Webseiten
2.1. Nach Abschluss der Bestellung stellt ec elements dem Kunden die von ihm gewählte CMS-Lösung zur Verfügung. Der Kunde erhält die Möglichkeit, über eine Webschnittstelle Webseiten zu erstellen, eigene Daten und Informationen einzugeben und Voreinstellungen, z.B. zu Benutzern und Suchmaschinen, vorzunehmen.
2.2. Zur Veröffentlichung der Webseiten im Internet wird ein geeigneter Webserver benötigt, deren Bereitstellung, Betrieb und Wartung in der alleinigen Verantwortung des Kunden liegt.
2.3. Für alle veröffentlichten Inhalte ist der Kunde alleine verantwortlich. Der Kunde prüft und beachtet insbesondere die für ihn einschlägigen gesetzlichen Vorgaben und ob die für sein Projekt geltenden besonderen Anforderungen in Tradescale CMS abgebildet werden können. Hierzu zählen insbesondere die Vorgaben für den elektronischen Geschäftsverkehr und Fernabsatz sowie des Telemediengesetzes, des Markengesetzes, des Urhebergesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes, des Gesetzes gegen Unlauteren Wettbewerb sowie Gesetze zum Jugendschutz. Die Leistungspflicht von ec elements erschöpft sich insoweit darin, das Content-Management-System so zu gestalten und aktuell zu halten, dass die Erfüllung der allgemeinen rechtlichen Vorgaben möglich ist. Insbesondere übernimmt ec elements weder Prüfungs- noch Hinweispflichten.
2.4. Der Kunde darf insbesondere keine Webseiten veröffentlichen, die
- pornographisches oder obszönes Material beinhalten,
- Krieg, Terror und andere Gewalttaten verherrlichen,
- geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden,
- Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Art und Weise darstellen,
- den Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine der vorbezeichneten Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
- grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorganges in einer Würde verletzenden Weise darstellen,
- geeignet sind, andere zu verleugnen, zu beleidigen, zu bedrohen oder jemandem übel nachzureden.
2.5. ec elements behält sich vor, Angebote, die gegen Ziffer 2.3 oder 2.4 verstoßen, auch ohne Einhaltung einer Frist nach Kenntnisnahme vorübergehend zu sperren. Das Recht, den Kunden gemäß Ziffer 7 der AGB insgesamt zu sperren sowie das Recht zur Kündigung bleiben unberührt.
3. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen.
4. Keine Haftung für Umsatzausfall
Die Haftung der ec elements für entgangene Umsätze bei Ausfällen oder Beeinträchtigungen des Content-Management-Systems wird ausgeschlossen, es sei denn ec elements hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Unberührt bleiben weitergehende Haftungseinschränkungen in den AGB.
5. Hinweis auf Leistungserbringung
ec elements ist berechtigt, in Webseiten, die durch das Content-Management-System erstellt werden, auf die Verwendung der Leistungen von ec elements durch den Kunden in für den Internetnutzer sichtbarere Form hinzuweisen, beispielsweise durch einen Link mit der Bezeichnung „powered by ec elements“.
Stand: September 2017